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24.12.2015

„Moije Wiehnachten!“

Ich wünsche allen meinen Lesern ein ruhiges, besinnliches und friedliches Weihnachtsfest.


Irgendwas ist anders in der St.-Bartholomäuskirche in Barrien. Vor dem Altar liegen kuschelige Sitzkissen auf dem Boden, in der Mitte der Sakristei ist ein riesiges, bunt verpacktes Geschenk zu sehen, vor der Kanzel eine kleine Bühne aufgebaut. Es ist das Anfangsbild für das Krippenspiel an Heiligabend.

Um 15 Uhr beginnt der Spaß, eingerahmt vom Krippenspiel der Kinder ab 13.30 Uhr und der Christvesper ab 18 Uhr. "Mit der Zeitmaschine ab nach Bethlehem“ heißt das Stück, das Vorkonfirmanden in der Barrier Kirche zum ersten Krippenspiel aufführen.

Die Teenager haben sich gemeinsam mit Pastorin Katja Hedel und ihrer ehrenamtlichen Helferin Renate Frank eine Geschichte ausgedacht, die der Tradition gerecht wird, aber trotzdem auch jüngere Menschen ansprechen könnte: Während die Eltern zum Krippenspiel gehen, luschern Sohnemann und Töchterchen schon mal bei den Geschenken. Eine Zeitmaschine ist es, die dort so hübsch verpackt herumsteht. "Nicht geeignet für Kinder unter 15 Jahren“, wie Tim, der Sohn, vom Beipackzettel abliest. Da Schwester Anneke aber schon 15 Jahre alt ist, steht einem Testlauf, mal abgesehen von der schwesterlichen Ängstlichkeit, nichts mehr entgegen. Knopf gedrückt, und schon geht es los. Na, wohin wohl? Richtig: Nach Bethlehem, in die Zeit um Christi Geburt.

Bei der ersten Probe ohne Textzettel geht es schon ganz gut. Vor dem Einsteigen in die Zeitmaschine warnt Katja Hedel Tim und Anneke davor, sich zu weit herauszulehnen, "sonst haben wir an Heiligabend hier ein Drama“, sprich: eine defekte Zeitmaschine. Die Engel und die Heiligen drei Könige sitzen derweil am Rand der Sakristei und sorgen für die typischen Geräusche, die es eben hat, wenn eine Zeitmaschine sich auf den Weg in die Vergangenheit macht.

Dann bricht sich das den Jugendlichen eigene Chaos auf der Bühne Bahn. Ein Engel bezeichnet sich als "der Gote Bottes“, Maria spricht: "Ich bin verlobt mit Jesus, dem Zimmermann aus Nazareth.“ Kleinfehlerkram halt, der morgen, bei der Aufführung an Heiligabend, mit Sicherheit nicht passieren wird. Bei aller Konzentration - der Spaß kommt bei der Probe auch nicht zu kurz. So dirigiert Maria im Hintergrund fröhlich, als die Verkündigungsengel „Ehre sei Gott und den Menschen Frieden“ singen. Gekicher bei den Hirten. Da wird Katja Hedel, eigentlich eine Frohnatur, doch einmal ernst. "An Heiligenabend darf euch alles passieren“, sagt sie. "Nur lachen, lachen dürft ihr nicht.“

Die Zuschauer hingegen schon. Worüber? Das wird hier nicht verraten.

16.12.2015

Prozess - Versuchter Einbruch in Getränkemarkt

Der spektakuläre Einsatz von Polizei und Feuerwehr in der Nacht des 19. November in Barrien beim Getränkemarkt Hol ab rollte jetzt in einem Strafprozess im Syker Gerichtssaal noch einmal ab.


In jener Nacht des 19. November waren die beiden Angeklagten sowie ein Dritter, der im Prozess als Zeuge geladen war, auf das Dach des Getränkemarktes "Hol ab" in Barrien gestiegen, um durch ein Oberlicht einzusteigen. Eine Plexiglaskuppel hatten sie schon aufgeschnitten. Pech hatte das kriminelle Trio in doppelter Hinsicht: Es löste bei seinen nächtlichen Aktivitäten einen stillen Alarm aus, und die Polizei war auch nicht weit.

Was dann folgte, um die Straftäter dingfest zu machen, war schon der etwas andere Einsatz als üblich für Polizei und Feuerwehrleute aus Syke und Barrien. Der Tatort wurde von mehreren Polizisten umstellt. Mit Hilfe der Drehleiter der Syker Feuerwehr gelangten die Beamten auf das Dach, wo sich die beiden Einbrecher versteckt hielten.

Den Tatort hatte die Feuerwehr ausgeleuchtet. Mit dem Korb der Drehleiter wurden die beiden Täter vom Dach geholt. Der Dritte war zunächst verschwunden, wurde aber später auch erwischt.

Ziel des Einbruchs soll unter anderem Leergut gewesen sein. Während der Anklagevertreter Freiheitsstrafen forderte, waren die beiden Verteidiger der Meinung, dass gegen beide Männer eine Geldstrafe angemessen sei.

Der Anklagevertreter hatte gegen den mehrfach wegen Diebstahls vorbestraften 37 und 34 Jahre alten Männer sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert - und gegen den Mitangeklagten, der aus der Justizvollzugsanstalt, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß, sechs Monate Gefängnis mit Bewährung. Da dessen Freundin inzwischen die Geldstrafe, wegen der er inhaftiert war, bezahlt hatte, verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Die Haftbefehle waren aufgehoben worden.

Am Ende sprach die Strafrichterin gegen die beiden Angeklagten Geldstrafen von 720 Euro (90 Tagessätze zu je acht Euro) und 800 Euro (100 Tagessätze zu je acht Euro) aus.