16.12.2015

Prozess - Versuchter Einbruch in Getränkemarkt

Der spektakuläre Einsatz von Polizei und Feuerwehr in der Nacht des 19. November in Barrien beim Getränkemarkt Hol ab rollte jetzt in einem Strafprozess im Syker Gerichtssaal noch einmal ab.


In jener Nacht des 19. November waren die beiden Angeklagten sowie ein Dritter, der im Prozess als Zeuge geladen war, auf das Dach des Getränkemarktes "Hol ab" in Barrien gestiegen, um durch ein Oberlicht einzusteigen. Eine Plexiglaskuppel hatten sie schon aufgeschnitten. Pech hatte das kriminelle Trio in doppelter Hinsicht: Es löste bei seinen nächtlichen Aktivitäten einen stillen Alarm aus, und die Polizei war auch nicht weit.

Was dann folgte, um die Straftäter dingfest zu machen, war schon der etwas andere Einsatz als üblich für Polizei und Feuerwehrleute aus Syke und Barrien. Der Tatort wurde von mehreren Polizisten umstellt. Mit Hilfe der Drehleiter der Syker Feuerwehr gelangten die Beamten auf das Dach, wo sich die beiden Einbrecher versteckt hielten.

Den Tatort hatte die Feuerwehr ausgeleuchtet. Mit dem Korb der Drehleiter wurden die beiden Täter vom Dach geholt. Der Dritte war zunächst verschwunden, wurde aber später auch erwischt.

Ziel des Einbruchs soll unter anderem Leergut gewesen sein. Während der Anklagevertreter Freiheitsstrafen forderte, waren die beiden Verteidiger der Meinung, dass gegen beide Männer eine Geldstrafe angemessen sei.

Der Anklagevertreter hatte gegen den mehrfach wegen Diebstahls vorbestraften 37 und 34 Jahre alten Männer sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert - und gegen den Mitangeklagten, der aus der Justizvollzugsanstalt, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß, sechs Monate Gefängnis mit Bewährung. Da dessen Freundin inzwischen die Geldstrafe, wegen der er inhaftiert war, bezahlt hatte, verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Die Haftbefehle waren aufgehoben worden.

Am Ende sprach die Strafrichterin gegen die beiden Angeklagten Geldstrafen von 720 Euro (90 Tagessätze zu je acht Euro) und 800 Euro (100 Tagessätze zu je acht Euro) aus.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen